Wie bekomme ich im Schadensfall meine Selbstbeteiligung erstattet?
Unsere Partner (Vermittler/Broker) bieten Ihnen eine sogenannte Vollkasko-Versicherung mit Rückerstattung der Selbstbeteiligung an.
Im Schadensfall müssen Sie vor Ort den Betrag für den entstandenen Schaden auslegen. Reichen Sie nach Rückgabe des Wagens die Rechnung und einen Schadensbericht bei unseren Partner fristgerecht ein, so wird Ihnen der Betrag umgehend zurückerstattet.
Kontaktdaten unserer Partner für Ihre Beschwerde/Reklamation
Für die Einsendung Ihres Reklamationsschreibens bei unseren Partnern stehen Ihnen folgende Möglichkeiten zur Verfügung:
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MietwagenCheck erklärt die Mietwagenwelt: Vollkasko ohne Selbstbeteiligung
Die Versicherungsleistung "Vollkasko ohne Selbstbeteiligung" sichert Sie im Schadensfall ab. Wählen Sie bereits bei Ihrer Buchung den Filter "Vollkasko ohne Selbstbeteiligung". Alle wichtigen Informationen zum Ablauf im Schadensfall und zur Erstattung der Selbstbeteiligung erklären wir Ihnen im Video!