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Deswegen entscheiden sich Reisende für MietwagenCheck

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Mietwagen ohne Selbstbeteiligung: Starten Sie stressfrei in Ihren Urlaub!

Sie haben diesem Urlaub mit Ihren Freunden oder Familie so lange entgegengefiebert: ein Roadtrip mit dem Mietwagen entlang der Küste Portugals oder über Mallorca. Sie freuen sich auf ausgelassene Stimmung während Sie mit einem spritzigen Cabrio zu verschiedenen traumhaften Stränden fahren, wo Sie surfen und die Seele baumeln lassen können. In keinster Weise denken Sie dabei an mögliche Schadensfälle an Ihrem Mietwagen, geschweige denn an eine Mietwagen-Versicherung. Zum Glück gibt es da MietwagenCheck. Unser Portal hilft Ihnen beim Vergleichen der Angebote der Autovermietungen und bei der Buchung. Zusätzlich liefert es Ihnen die besten Tipps bezüglich eines Mietwagens ohne Selbstbeteiligung, beziehungsweise mit Erstattung der Selbstbeteiligung. So kann Ihre Reise garantiert ohne größere Zwischenfälle verlaufen. Denn sollte es trotz allen Sicherheitsvorkehrungen zu einer Panne, einem Unfall oder einem sonstigen Schadensfall kommen, fahren Sie mit der Vollkaskoversicherung ohne Selbstbeteiligung auf jeden Fall sicher, unbeschwert und ohne zusätzliche Kosten!

Vergessen Sie die Versicherung nicht

Vergessen Sie die Versicherung nicht

Übersicht über verschiedene Versicherungen

Vollkaskoversicherung

Die Vollkaskoversicherung greift bei Schäden am eigenen Mietwagen oder im Falle eines Diebstahls des Fahrzeugs. Außerdem deckt sie Schäden ab, die selbstverschuldet entstehen oder in Abwesenheit des Versicherten. Sie können neben einem Vollkaskoschutz ohne Selbstbeteiligung auch jenen mit Selbstbeteiligung wählen. Wie genau sich die beiden Varianten voneinander unterscheiden erfahren Sie in den untenstehenden Ausführungen.

Haftpflichtversicherung

Die Haftpflichtversicherung ist bei allen Angeboten von MietwagenCheck bereits enthalten. Sie sichert den Fahrer gegenüber Dritten ab. Dies umfasst Personenschäden, Sachschäden und Schäden am Fahrzeug des Unfallgegners. Wenn bezüglich der Deckungssumme nichts in den Mietbedingungen angegeben ist, so gilt die gesetzliche Deckungssumme des entsprechenden Landes. MietwagenCheck empfiehlt eine Deckungssumme von mindestens 1 Million Euro.

Personeninsassenversicherung

Die Personeninsassenversicherung greift bei Unfällen, bei denen einer der Mitfahrer zu Schaden kommt, der dann Ansprüche gegenüber dem Fahrer geltend machen möchte.

Diebstahlversicherung

Die Diebstahlversicherung greift, wenn der Mietwagen gestohlen wird. Nicht umfasst sind hingegen persönliche Gegenstände im Auto. Vollkasko- und Diebstahlversicherung sind zwingend bei jedem Mietwagenangebot bereits im Preis enthalten.

Sichern Sie sich gegen Diebstahl ab

Sichern Sie sich gegen Diebstahl ab

Das sollte beachtet werden:

Wenn Sie ganz auf Nummer sicher gehen möchten, dann schließen Sie zusätzlich eine Versicherung über Glas-, Reifen- und Unterbodenschutz ab!

Was ist der Unterschied zwischen der Vollkaskoversicherung mit und ohne Selbstbeteiligung?

Bei jedem Mietwagen ist die Vollkaskoversicherung inkludiert. Sie haben die Möglichkeit auszuwählen, ob der Selbstbehalt versichert ist oder nicht.

Beim Abschluss einer Vollkaskoversicherung mit Selbstbeteiligung müssen Sie im Schadensfall den Betrag der Selbstbeteiligung selbst tragen. Oftmals entspricht die bei der Autovermietung hinterlegte Kaution dem Betrag der Selbstbeteiligung. Grundsätzlich finden Sie die Höhe der Selbstbeteiligung in den Mietbedingungen der Autovermietung, wenn nichts anderes vereinbart ist.

Bei der Vollkaskoversicherung ohne Selbstbeteiligung tragen Sie im Schadensfall keine zusätzlichen Kosten. Hierbei gibt es zwei Varianten:

Varianten Besonderheiten
Komplett ohne Selbstbeteiligung Im Schadensfall wird Ihnen nichts in Rechnung gestellt. D.h. die Rechnung wird direkt von Ihrer Versicherung beglichen.
Rückerstattung der Selbstbeteiligung Entsteht ein Schaden am Mietwagen, so wird die hinterlegte Kaution von der Mietstation einbehalten. Die Kaution dient dem Autovermieter als Sicherheit für das von Ihm gestellte Fahrzeug. Sie bekommen die ausgelegte Summe anschließend von Ihrem Vermittler (auch Broker genannt) zurückerstattet. Dies ist deshalb der Fall, da die Vollkaskoversicherung ohne Selbstbeteiligung nicht mit der Autovermietung abgeschlossen wird, sondern mit einem unabhängigen Broker. Sie müssen sich also im Anschluss an Ihren Broker als Vertragspartner wenden. Zusammengefasst bedeutet dies, dass Sie im Falle eines Schadens an Ihrem Mietwagen diesen im Vorfeld zwar bezahlen müssen, das ausgelegte Geld aber im Nachhinein von Ihrem Vermittler zurückerstattet bekommen.

In welchen Fällen leistet die Vollkaskoversicherung nicht?

  • Wenn ein Fahrer am Steuer sitzt, der nicht im Mietvertrag vereinbart ist.
  • Wenn der Innenraum des Fahrzeugs beschädigt wird.
  • Wenn Sie auf unbefestigten Straßen fahren.
  • Wenn Sie grob fahrlässig handeln. Grob fahrlässig bedeutet: "Die im Verkehr erforderliche Sorgfalt außer Acht lassen." Darunter fällt beispielsweise das Fahren unter Alkohol- oder Drogeneinfluss, das Missachten von Verkehrsregeln oder das Telefonieren während der Fahrt.
  • Für Folgekosten, die aufgrund eines Unfalls oder einer Panne entstehen, wie unter anderem Telefonate.

Was tun im Falle einer Panne oder eines Unfalls?

Niemand möchte im wohlverdienten Urlaub plötzlich irgendwo im Nirgendwo mit dem Mietwagen liegenbleiben. Sollte es dennoch einmal zu dieser Situation kommen, sollten Sie einige wichtige Punkte beachten:

  • Safety first: ziehen Sie eine Warnweste an!
  • Bewahren Sie Ruhe, parken Sie das Auto am Straßenrand und stellen Sie ein Warndreieck auf.
  • Kontaktieren Sie den Pannendienst. Die Telefonnummer finden Sie in Ihren Mietunterlagen, auf einem Aufkleber im Auto oder in den Fahrzeugpapieren.
  • Nehmen Sie ausschließlich professionelle Hilfe in Anspruch. Ansonsten greift eventuell Ihr Versicherungsschutz nicht mehr.
  • Sie erhalten von Ihrer Mietstation ein Ersatzfahrzeug.
Was tun im Falle eines Unfalls?

Was tun im Falle eines Unfalls?

Wenn Sie mit dem Mietwagen in einen Unfall verwickelt sind, sollten Sie sich umgehend bei Ihrem Anbieter vor Ort melden. Kontaktieren Sie außerdem die örtliche Polizei und fordern Sie einen Unfallbericht an. Wenn Sie den Mietwagen bei der Autovermietung zurückgeben, sollten Sie nach einem Schadensbericht sowie einer Rechnung fragen. Ganz wichtig: bewahren Sie alle Dokumente gut auf, um anschließend keine Probleme mit der Versicherung zu haben.

Welche Schritte muss ich anschließend einleiten?

Wenn Sie bei der Autovermietung aufgrund eines Schadens am Mietwagen in Vorkasse getreten sind, setzen Sie sich am besten gleich nach Ihrer Rückkehr zu Hause mit Ihrem Broker in Verbindung. Schicken Sie Ihm zeitnah diese Unterlagen zu:

  • Rückgabeprotokoll mit Dokumentation des Schadens
  • Zahlungsnachweis
  • Schadensbericht (mit Unterschrift des Vermieters)
  • Kopie des Mietvertrags
  • Berechnung der potenziellen Schadenshöhe

Die Rückzahlung des Geldes, über die Sie im Normalfall per E-Mail informiert werden, erfolgt dann innerhalb weniger Wochen.

Das sollte beachtet werden:

Informieren Sie sich wenn möglich über die Fristen, in denen Sie die Unterlagen einreichen müssen. In der Regel betragen diese vier Wochen.

Mietwagen ohne Selbstbeteiligung: Takeaways für Sie

  • Checken Sie zu Beginn genau, was durch die Versicherung abgedeckt ist.
  • Überprüfen Sie den Mietwagen bei der Abholung auf eventuelle Schäden, wie Kratzer oder Dellen und lassen Sie diese im Übergabeprotokoll vermerken.
  • Wenn es zu einem Schadensfall kommt, lassen Sie den Schaden im Rückgabeprotokoll aufnehmen und nehmen Sie das Protokoll mit.
  • Legen Sie die Summe des Schadens vor Ort aus und nehmen Sie den Beleg mit.
  • Informieren Sie sich über die Fristen, innerhalb derer Sie sich mit den entsprechenden Unterlagen an Ihren Broker wenden müssen. Meistens beträgt die Frist vier Wochen.
  • Weitere Informationen finden Sie auf MietwagenCheck.de.
Überprüfen Sie den Mietwagen im Vorfeld auf mögliche Schäden

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