Von Nadine am 07. APRIL 2016

Autofahrer aufgepasst: Gesetzliche Neuerungen 2016

Verkehrsregeln

A uch im Jahre 2016 gibt es Neuerungen für Autofahrer, die sowohl für das eigene Auto als auch für den Mietwagen relevant sind. Ob Rückwärtsfahren in der Schweiz oder eine neue Idiotentest-Regelung in Bayern – MietwagenCheck hat für Sie die wichtigsten Regelungen auf einen Blick zusammengestellt.
Deutsche Flagge als Auto

Deutschland

Automatische Tempokontrolle durch Computer

Die wohl wichtigste Neuerung für Autofahrer in Deutschland kommt 2016 in Niedersachsen zum Tragen. Auf der unfallträchtigen B6 zwischen Laatzen und Gleidingen wurde das Tempoüberwachungssystem „Section Control“ installiert. Der Unterschied zum klassischen Blitzer ist, dass Geschwindigkeitsüberschreitungen nicht mehr nur punktuell gemessen werden können, sondern die Blitzanlage die Überschreitung über eine längere Strecke erfassen kann. Damit orientiert sich Niedersachsen an Österreich, den Niederlanden und Italien, die schon seit längerem Tempokontrollen auf computerbasierten Technologien durchführen.

Obligatorische MPU bei Alkohol am Steuer

In Bayern werden alkoholisierte Autofahrer ab sofort härter bestraft. Seit dem 01. Januar 2016 muss jeder, dem wegen zu hohem Alkoholkonsum der Führerschein entzogen wurde, eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) vornehmen lassen. Die MPU wird umgangssprachlich gerne auch mal als Idiotentest bezeichnet. Zuvor musste nur antreten, wer eine Grenze von 1,6 Promille überschritt.

Neue NCAP-Bedingungen: Automatische Vollbremsung möglich

Ab Januar 2016 werden Autos mit zusätzlichen Sicherheitsfeatures in den Mietwagenflotten zu finden sein. Der Grund dafür liegt darin, dass Autohersteller für die volle Punktzahl im Euro-NCAP-Crashtest über eine Fußgängererkennung verfügen müssen, die einen Zusammenprall bei Geschwindigkeiten von bis zu 40 km/h verhindern können. Das Auto kann demnach eine automatische Vollbremsung vollführen, wenn ein Fußgänger in Gefahr ist.

Schweizer Flagge als Auto

Schweiz

Rückwärtsfahren nur auf Kurzstrecken erlaubt

Insbesondere in der Schweiz ist ab sofort doppelt Vorsicht und Überlegung beim Blick zurück geboten, denn dort darf nur noch auf kurzen Strecken rückwärts gefahren werden. Das Rückwärtsfahren auf längeren Strecken ist nur noch dann gestattet, wenn das Weiterfahren ohne Wenden nicht möglich ist. Diese Regelung rufen die Schweizer ins Leben, da durch Rückwärtsfahren überdurchschnittlich viele Verkehrsunfälle verursacht werden. Genaue Angaben zu der Länge einer Kurzstrecke gibt es von den Schweizern aber nicht.
 

Französische Flagge als Auto

Frankreich

Warnweste für Motorradfahrer

Seit dem 1. Januar 2016 ist das Mitführen einer Warnweste auch für Motorradfahrer Pflicht.

Führerschein in Schulbildung integriert

In Frankreich wurde das Fahrausbildungsrechts reformiert: Die theoretische Fahrausbildung ist künftig Teil des Schulunterrichts und somit kostenlos verfügbar.

Slowakische Flagge als Auto

Slowakei

Slowakei: Keine Aufklebe-Vignette mehr

In der Slowakei werden Vignetten zum Aufkleben aus dem Verkehr gezogen. Seit dem 1. Januar 2016 kann nur noch die elektronische Variante erworben werden. Die Preise bleiben jedoch gleich. Die elektronische Vignette kann über die Homepage https://www.eznamka.sk/selfcare/home/, über die App „eznamka“, an Tankstellen sowie an Selbstbedienungsautomaten an der Grenze gekauft werden. Beim Kauf müssen das Autokennzeichen, die Gültigkeitsdauer und das Land der Fahrzeugregistrierung angegeben werden. Der Käufer erhält einen Beleg. Dieser sollte gut aufbewahrt werden, damit im Zweifel der Kauf der elektronischen Vignette nachgewiesen werden kann.

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