Von Caroline am 17. FEBRUAR 2014

Lichtpflicht am Tag: MietwagenCheck wirft Licht auf internationale Unterschiede

Sicherheit

W er auf den Straßen tagsüber mit Licht unterwegs ist, vermindert nicht nur das Unfallrisiko, sondern schützt sich in vielen Ländern auch vor Bußgeldern. Denn in immer mehr Ländern ist Licht am Tag Pflicht. Finden Sie hier eine Übersicht beliebter Urlaubsländer mit Lichtpflicht.

In über 20 europäischen Ländern müssen Autofahrer rund um die Uhr mit Licht fahren. Diese Lichtpflicht gilt auch während des Tages und bei optimalen Sichtverhältnissen. In einigen Staaten gilt diese Vorschrift nur außerorts, in anderen Ländern auf allen Straßen.

Das Gesetz der Lichtpflicht ist dabei einfach zu erklären: Mit eingeschaltetem Licht werden Sie auch tagsüber besser im Straßenverkehr gesehen. Aus diesem Grund sind Sie in vielen Ländern gesetzlich dazu verpflichtet Abblend- oder Tagfahrlicht Ihres Fahrzeuges zu jeder Zeit einzuschalten. So gilt die Lichtpflicht seit Jänner 2014 beispielsweise auch in der SchweizWer das Licht bei der Fahrt am Tag auslässt, muss mit einem Bußgeld in Höhe von 40 Schweizer Franken (ca. 37 Euro) rechnen.

Die folgende Informationsgrafik zeigt Ihnen auf einen Blick, in welchen Ländern Lichtpflicht herrscht und mit welchen Bußgeldern sie bei Verstoß zu rechnen haben – sowie in welchen Ländern es bisher nur empfohlen oder nicht gesetzlich geregelt wird.

Internationale Regelung: Lichtpflicht am Tag

Mit dem Auto quer durch Europa – da ist Licht meistens Pflicht. Auch tagsüber. Wem das nicht einleuchtet, muss teilweise teuer bezahlen. 

Land Bußgeldhöhe bei Verstoß
Portugal  ab 60 Euro
Kroatien (Oktober bis März) 300 Kuna (ca. 40 Euro)
Italien ab 41 Euro
Schweiz (alle Straßen) 40 Franken (ca. 37 Euro)
Dänemark (alle Straßen) 500 Kronen (ca. 67 Euro)
Schweden 400 Kronen (ca. 45 Euro)
Finnland (alle Straßen) ab 50 Euro
Norwegen ab 1.500 Kronen (ca. 160 Euro)
Ungarn

ab 10.000 Forint (ca. 30 Euro)

                                                                                     (ADAC, Stand 2015 - Angaben ohne Gewähr)

Örtliche "Einschränkungen" der Pflicht gibt es für Italien und Ungarn: Dort muss nur auf Schnell- und Bundesstraßen außerorts sowie auf Autobahnen mit Licht am Tag gefahren werden.

Allgemeine Lichtempfehlungen

Die allgemeine Empfehlung des Bundesverkehrministerium besagt, dass Autofahrer auf deutschen Straßen auch tagsüber umbedingt Abblendlicht einschalten sollten. Die Regierung hofft, dass diese Maßnahme dazu beiträgt, die Zahl der Verkehrstoten zu senken. Bei dieser Lichtregelung handelt es sich momentan aber lediglich um eine Empfehlung. Bis dato werden Lichtmuffel noch nicht zur Kasse gebeten. 

  • Deutschland
  • Österreich
  • Großbritannien
  • Frankreich
  • Luxemburg
Länder ohne Regelung

Länder die bis jetzt noch keine Regelungen aufgestellt haben sind:

  • Spanien
  • Griechenland
  • Irland
  • Niederlande
  • Belgien

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